Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalvermittlung

1 Allgemeines

  • Antonella Milosavljevic verpflichtet sich jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.
  • Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von Antonella Milosavljevic erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung eines Anforderungsprofils.
  • Antonella Milosavljevic sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Beratungsauftrages erhaltenen Daten und Informationen zu.
  • Die Bewerberexposés, die der Auftraggeber von Antonella Milosavljevic, bleiben Eigentum von Personalvermittler. Jedes Bewerberexposé ist streng vertraulich zu behandeln, es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an den Personalvermittler zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.

2 Honorar

  • Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und von Antonella Milosavljevic vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist.
  • Honorarbeträge werden sofort ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.1 Vermittlung

Das Vermittlungshonorar wird separat vereinart

2.2 Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten sind in den Kosten inkludiert.

2.3 Anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien

Bei der anzeigengestützten Personalsuche Printmedien wird der Leistungsumfang vor Auftragserteilung individuell definiert und nach der Durchführung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen berechnet.

3 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und zur Zahlung ohne Abzug fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

4 Kündigung

Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.

5 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Wien.